Eigentümer und im Mietvertrag zur Verantwortung
gezogene Mieter müssen der gesetzlichen Räum- und Streupflicht des Winterdienstes nachkommen. Das
bedeutet, dass an das Grundstück anschließende öffentliche Gehwege werktags
zwischen 7 Uhr und 20 Uhr passierbar und somit eisfrei gehalten werden müssen.
Hierzu kommen unterschiedliche Räumgeräte
zum Einsatz, etwa robuste Kehrbesen, Schneeschaufeln oder Schneefräsen. In unserem Sortiment finden Sie zahlreiche Räumgeräte
für den täglichen Einsatz bei Schnee und Kälte.