Baustellenabsicherung
Baustellenabsicherung
Oft wird an Baustellen ein Schild mit der Aufschrift „Betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder angebracht!“ und gehofft, dass damit der Bereich genügend gesichert ist. Dies reicht jedoch – entgegen des Irrglaubens – nicht aus und es müssen weitere Vorkehrungen zur Absicherung getroffen werden.

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