Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise max. 42 ct/min
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Verbot alter Schnurlos-TelefoneSeit 01.01.2009 sind alte Funktelefone der Klassen C1+ und C2 verboten! Schon seit Jahren stand die zeitliche Befristung für diese Übertragungsverfahren fest, da die hier verwendeten Frequenzen zukünftig für andere Zwecke von einem Mobilfunkanbieter genutzt werden sollen. Gespräche mit alten Geräten können dieses Netz beeinflussen und stellen einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz dar!
Mit einer Reichweite von 30 bis 50 Metern ist DECT für das Telefonieren innerhalb von Gebäuden ausgelegt – ist aber im Gegensatz zu Mobilfunksystemen nicht die Bezeichnung für das Netz, sondern der Name für die Zugangstechnologie. Mittels einer Basisstation erfolgt die Wandlung für das öffentliche Telefonnetz. Die Bundesnetzagentur rät dazu, ein CT1+ oder CT2 Gerät stillzulegen und gegen ein modernes DECT-Telefon auszutauschen. Wie erkenne ich, welchen Standard mein Schnurlos-Telefon verwendet? In den meisten Fällen hilft bei der Erkennung des verwendeten Verfahrens ein Blick in die Bedienungsanleitung. Sind Begriffe wie DECT oder DECT eco zu finden, können diese Telefone ohne Bedenke weiter genutzt werden. Die Bezeichnungen CT1, CT1+ und CT2 verweisen allerdings auf den veralteten Standard und deshalb sollten diese Telefone zur Vermeidung eines Bußgelds ausgetauscht werden. Finden sich in der Bedienungsanleitung nur die Frequenzbereiche, so kann auch zweifelsfrei zugeordnet werden:
![]() Sollte keinerlei Bedienunganleitungen mehr vorhanden sein, ist es möglich, anhand von Hersteller- und Gerätebezeichnungen herauszufinden, ob das zu prüfende Gerät den CT1+ Standard nutzt. Hierzu stellt der Berufsverband Deutscher Baubiologen hier eine Liste zum Download bereit, in der ab Seite 5 über 300 Geräte gelistet sind, die das veraltete Verfahren verwenden: Was passiert, wenn ich mein altes Telefon weiter nutze? Mit einer Weiterbenutzung der veralteten Geräte ab dem 1. Januar 2009 begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen Ihr Funktelefon als Verursacher fest, so kann Ihnen der Aufwand für die Ermittlungen der Störungsursache in Rechnung gestellt werden. Dafür kann zumeist ein vierstelliger Betrag einkalkuliert werden. Zu einer Auswahl an modernen DECT-Schnurlos-Telefonen gelangen Sie hier: |
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