Baustellenabsicherung
Oft wird an Baustellen ein Schild mit der Aufschrift „Betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder angebracht!“ und gehofft, dass damit der Bereich genügend gesichert ist. Dies reicht jedoch – entgegen des Irrglaubens – nicht aus und es müssen weitere Vorkehrungen zur Absicherung getroffen werden.