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Arbeitsscheinwerfer
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Rückleuchten, Reflektoren
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Rundumleuchten

Rundumleuchten

Rundumleuchten dienen für eine bessere Sichtbarkeit des Fahrzeugs bei Dunkelheit oder wetterbedingter schlechter Sicht. Dabei ist jedoch die StVZO zu beachten, da nicht jedes Fahrzeug eine Genehmigung vorzuweisen kann. Nach § 52 Absatz 4 der Straßen Verkehrsordnung dürfen nur Fahrzeuge die eine ungewöhnliche Breite und Länge aufweisen sich mit einer Rundumleuchte auszustatten.
Die europäische Richtlinie ECE-R65, beschreibt welche Leuchten im Straßenverkehr eingesetzt werden. In Deutschland bezieht sich die Erlaubnis nur auf Leuchten mit dem Prüfzeichen E1.